Neujahr, Aschermittw., Karfreitag, 1.Oster- 1.Pfingst- und 1.Weihnachtsfeiertag |
3. Oktober, wenn nicht auf einen Mittwoch, Freitag oder Sonntag fallend. |
1. Mai, wenn auf einen Wochentag fällt |
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An Allerheiligen ist das Schützenhaus ab 19.30 Uhr geöffnet, |
wenn der Feiertag auf einen Mittwoch oder Freitag fällt |
Geschossen werden darf nur mit Luftdruckwaffen |
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Am Volkstrauertag darf auf der 25, 50 und 100m Bahn nicht geschossen werden |
Am Totensonntag darf auf der 25, 50 und 100m Bahn nicht geschossen werden |
Das gleiche gilt während des Gottesdienstes am Oswaldfest |
und während der Fronleichnamsprozession |